AfA aktuell · Rubrik 3

Frauenrechte

Frauen in blauen Burkas stehen hintereinander auf einem Weg vor einem Hügel
Foto: Faruk Tokluoğlu / Pexels
Auf dieser Seite
  1. Die rhetorische Fassade und der institutionelle Wandel
  2. Das „Tugendgesetz“ und die Institutionalisierung der Gender-Apartheid
  3. Die radikale Beschränkung der Bewegungs- und Alltagspraktiken
  4. Der Ehe-Runderlass von 2021 und die reale Rechtspraxis
  5. Aktuelle Entwicklungen und Verschärfungen (Gegenwartskontext 2025/2026)
  6. Quellen

Veränderungen seit 2021

Die rhetorische Fassade und der institutionelle Wandel

  • Gleichstellung als Lippenbekenntnis: Kurz nach der Machtergreifung im August 2021 verkündete Taliban-Sprecher Zabiullah Mujahid die formelle Gleichstellung von Mann und Frau, schränkte jedoch zeitgleich ein, dass Frauenrechte ausschließlich im Rahmen der islamischen Rechtsordnung umgesetzt würden (bpb 2024).
  • Institutionelle Auslöschung: Unmittelbar darauf wurde das Ministerium für Frauenangelegenheiten aufgelöst. Es wurde durch das berüchtigte Ministerium für Gebet und Rechtleitung sowie für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters (kurz: Tugendministerium) ersetzt, welches bereits in der ersten Herrschaftsperiode (1996–2001) für öffentliche Auspeitschungen und Steinigungen verantwortlich war (BAMF 2024b).
  • Systematische Rechtsunsicherheit: Die Einschränkungen erfolgen willkürlich über Reden, soziale Medien und Nachrichtensendungen. Vage juristische Begriffe wie „Verstoß gegen die Scharia“ bleiben bewusst undefiniert, um eine unvorhersehbare, repressive Auslegung zu ermöglichen (BAMF 2024b).

Das „Tugendgesetz“ und die Institutionalisierung der Gender-Apartheid

Das am 31. Juli 2024 veröffentlichte und bis heute vollstreckte „Tugendgesetz“ etablierte eine lückenlose soziale Kontrolle über Frauen (Tagesschau 2024):

  • Totale Verhüllung: Es besteht die strikte Pflicht zur vollständigen Körper- und Gesichtsbedeckung. Die Kleidung darf unter keinen Umständen dünn, kurz oder eng sein. Die Verhüllungspflicht gilt sogar vor nicht-muslimischen Frauen.
  • Akustisches Verbot: Die weibliche Stimme gilt in der Öffentlichkeit als Aurah (Intimbereich) und wurde verboten; Singen, Rezitieren oder lautes Sprechen in der Öffentlichkeit sind untersagt (DW 2024).
  • Kontaktsperre: Es besteht ein absolutes Kontakt- und Blickverbot zwischen nicht verwandten Männern und Frauen.
  • Häusliche Gefangenschaft: Das Verlassen des Hauses ist nur aus zwingenden Gründen, schweigend und in Begleitung eines Mahram (männlichen Vormunds) gestattet.

Die radikale Beschränkung der Bewegungs- und Alltagspraktiken

  • Mahram-Pflicht und Reiserestriktionen: Bereits seit Dezember 2021 ist Fahrern untersagt, unverschleierte Frauen zu befördern. Zudem wurde Frauen verboten, ohne Mahram Strecken von über 72 Kilometern zurückzulegen (BAMF 2024b). Seit April 2022 gilt ein Flugverbot ohne männliche Begleitung, gefolgt von der offiziellen Anweisung im Mai 2022, das Haus nach Möglichkeit überhaupt nicht mehr zu verlassen (BAMF 2024b).
  • Verlust ziviler Rechte: Am 5. Mai 2022 wurde das Ausstellen von Führerscheinen an Frauen dauerhaft untersagt (BAMF 2024b).
  • Verbot des öffentlichen Raums: Nach dem Sportverbot im September 2021 folgte im November 2022 der vollständige Ausschluss von Frauen aus Sportstätten, Freizeitparks und öffentlichen Bädern (Wikipedia 2022). Das Zeigen weiblicher Bilder in der Öffentlichkeit steht unter Strafe.
  • Sanktionen: Frauen, die diese Regeln missachten, werden willkürlich angehalten, bedroht, inhaftiert oder gefoltert (BAMF 2024b).

Der Ehe-Runderlass von 2021 und die reale Rechtspraxis

Das formelle Dekret vom 3. Dezember 2021 sicherte Frauen scheinbar Schutzrechte im Bereich der Ehe zu (Verbot von Zwangsheirat, Verbot von Minderjährigenheirat, Erbrecht für Witwen und Gleichbehandlung bei Polygamie). Diese Regelungen dienten jedoch primär der internationalen Beschwichtigung, klammerten elementare Rechte auf Bildung oder Arbeit aus und wurden in der Praxis nie angewendet (BAMF 2024b).

Aktuelle Entwicklungen und Verschärfungen (Gegenwartskontext 2025/2026)

  • Zuspitzung der Bildungs- und Gesundheitskrise: Bis heute hat das Regime die von den Vereinten Nationen verurteilten Verbote der Sekundar- und Hochschulbildung für Frauen unnachgiebig aufrechterhalten (HRW 2025). Jüngst wurde Frauen zusätzlich das Studium der Medizin und der Geburtshilfe untersagt, was die medizinische Versorgung von Frauen kollabieren lässt, da Patientinnen nur von Frauen behandelt werden dürfen (UN Women 2026).
  • Rechtliche Totalentmachtung bei Zwangsheiraten: Neue Gesetzesanalysen der De-facto-Gesetzgebung dokumentieren eine dramatische Zunahme von Zwangs- und Kinderehen (Amnesty 2026). Durch verordnete patriarchale Rechtsmechanismen gilt das bloße „Schweigen“ eines minderjährigen Mädchens nach der Pubertät als automatische Zustimmung zur Ehe. Väter erhielten die absolute Macht, Ehen zu arrangieren, während Frauen der Zugang zu Gerichten komplett verwehrt wird (Amnesty 2026).
  • Normalisierung der Gender-Apartheid: Bis zum Jahr 2026 haben die Taliban über 166 Dekrete erlassen, die gezielt die Rechte von Frauen beschneiden (GIWPS 2026). Jüngste Daten zeigen, dass mittlerweile jede zweite afghanische Frau das Haus höchstens noch zweimal im Monat verlässt und über 70 Prozent sich ohne Mahram im Freien in akuter Lebensgefahr fühlen (UN Women 2026).

Quellen

  • Amnesty (2026): Zwangsverheiratung in Afghanistan: Taliban-Gesetz festigt patriarchale Strukturen. Amnesty International Deutschland.
  • BAMF (2024b): Länderreport Afghanistan: Die Situation der Frauen unter den Taliban. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
  • BAMF (2026): Briefing Notes KW 29/2026: Afghanistan – Durchsetzung von Tugendgesetz. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. bamf.de
  • bpb (2024): Konfliktporträt Afghanistan. Bundeszentrale für politische Bildung.
  • DW (2024): Taliban erlassen „Tugend“-Gesetz in Afghanistan. Deutsche Welle.
  • GIWPS (2026): Five Years of Taliban Rule: The Normalization of Gender Apartheid. Georgetown Institute for Women, Peace and Security.
  • HRW (2025): Afghanistan: Unerbittliche Unterdrückung nach vier Jahren Taliban-Herrschaft. Human Rights Watch.
  • OHCHR (2025): Study on the so-called “Law on the Promotion of Virtue and the Prevention of Vice”. Report of the Special Rapporteur on the situation of human rights in Afghanistan, Richard Bennett, A/HRC/58/74. UN Digital Library
  • Tagesschau (2024): Neues „Tugend“-Gesetz: Taliban führen strenges Regelwerk ein. ARD-Tagesschau.
  • UN (2026): Afghanistan: UN experts warn against normalisation of Taliban rule. OHCHR press release. ohchr.org
  • UN Women (2026): Five years after the Taliban takeover: the normalization of the exclusion of women and girls. United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women.
  • Wikipedia (2022): Treatment of women by the Taliban. English Wikipedia, retrieved 2026-10-20. en.wikipedia.org